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Wenn das geliebte Haustier stirbt, ist das ein großer Verlust. Immer mehr Menschen wünschen sich eine würdevolle Ruhestätte für ihr verstorbenes Tier, einen Ort des Abschieds und der Trauer.

Was, wie möglich ist, hängt zum einen davon ab, um was für ein Tier es sich handelt, zum anderen von kommunalen Bestimmungen und ist überdies auch eine finanzielle Frage. Das Gesetz unterscheidet zwischen Heimtieren und Nutztieren, selbst wenn letztere ein Haustierleben führten, wie etwa ein Hausschwein.

Bei Nutztieren, hierunter fallen Schafe, Ziegen, Enten und unter anderem auch Schweine, ist es nicht möglich frei über dem Verbleib nach dem Tod zu entscheiden. Grundsätzlich gilt das verendete Tiere einem Verbrennungs- bzw. Verwertungsbetrieb, früher auch unschön Tierkörperentsorgungsbetrieb, zu geführt werden müssen – kostenpflichtig. Haus- bzw. Heimtiere, wie Katzen, Hunde, Meerschweinchen oder Wellensittiche bilden eine Ausnahme.

Wer über ein eigenes Grundstück verfügt, kann sich glücklich schätzen und darf sein Haustier dort bestatten. Vorausgesetzt das Grundstück liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet. Das Grab muss mindestens 50 cm unter der Erde und in deutlichem Abstand zu öffentlichen Wegen und Plätzen liegen. Doch auch Tierbesitzern ohne eigenen Grund und Boden bieten sich Alternative zur „Entsorgung“ und diese werden zunehmend trotz deutlich höherer Kosten in Anspruch genommen.

Die Zahl der Tierbestattungen auf Tierfriedhöfen und die der Einzelkremierung steigt kontinuierlich. Mit der Nachfrage wächst auch das Angebot und die Zahl der Tierbestatter und ausgewiesenen Tierfriedhöfe: über 100 sind es bundeweit. In Essen ist es gar möglich, dass Tier und Besitzer gemeinsam bestattet werden, dort befindet sich einer, der bundesweit bisher nur zwei sogenannten Mensch-und Tierfriedhöfe. Wer die laufenden und deutlich höheren Kosten einer Bestattung scheut und sein verstorbenes Tier in seiner Nähe wissen will, dem bietet die Kremierung mit Rücküberführung der Urne eine Alternative.