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Der Frühling bringt Leben in Wald und Flur. Vögel brüten, Kröten wandern, Dachse werfen, Wildschweine frischen, Rehe setzen – kurz der Nachwuchs kommt und Wildtiere ziehen ihre Jungen auf. Und uns Menschen zieht es vermehrt in die Natur, ob zu sportlichen Aktivitäten, ausgedehnten Spaziergängen oder einfach zum Licht- und Sonnetanken. Gerade im Frühling sollten wir dabei besonders umsichtig und rücksichtsvoll sein, um die Tier- und Pflanzenwelt nicht beim Vermehren, Wachsen und Gedeihen zu stören.

Brut- und Setzzeit: Was bedeutet das?

So wird die Zeit genannt in der Vögel ihre Brut und Wildtiere ihre Jungen erwarten und großziehen. Über das generelle Gebot hinaus, sich in der Natur ganzjährig rücksichtsvoll zu bewegen, gelten in einigen Bundesländern während der Brut- und Setzzeit gesonderte Auflagen und Gesetze, etwa zur Wegenutzung und Leinenpflicht. Diesen zu entsprechen, ist nicht ganz leicht, denn eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht.

Schon Beginn und Dauer der Brut- und Setzzeit variieren: In den meisten Bundesländern beginnt sie am 1. April und endet am 15. Juli, in manchen Bundesländern hat sie bereits am 1. März begonnen. Ebenso uneinheitlich ist die Gesetzeslage und diese variiert nicht nur auf Landes- sondern sogar auf kommunaler Ebene. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich als Hundehalter, sich mit der Gesetzeslage in der Heimatkommune vertraut zu machen und bei Ausflügen ins Umland auch mit der hiesigen.

Spezielle Auflagen und Gesetzte während der Brut- und Setzzeit sorgen zwischen Spaziergängern, Freizeitsportlern, Hundehaltern und Jägern mitunter für Diskussionsstoff, denn nicht allen erschließt sich der Zweck. Hintergrund ist der Schutz und Erhalt der heimischen Wildtiere.

Auch wenn in Ihrer Kommune keine strengeren Gesetze bezüglich der Waldnutzug im Frühjahr gelten, sollten Sportler und Spaziergänger auf den Wegen bleiben und Hunde an der Leine geführt werden. Dies gilt vor allem am frühen Morgen und am Abend.

Warum diese Einschränkung?

Nicht erst ein wildernder Hund stellt eine Gefahr für Jungtiere dar. Bereits eine Ruhestörung oder ein unbewusstes zu großes Nähern, ob durch Hund oder Mensch, kann verheerende Folgen haben. Die Möglichkeiten sich zurückzuziehen und weit ab von Wegen zu verstecken, schwinden für Wildtiere mehr und mehr. Und so befinden sich Brutplätze und Nachwuchs notgedrungen nicht selten in unmittelbarer Nähe von Wegen oder an frequentierten Stellen. Hinzu kommt, dass Jungtiere sich mitunter gar nicht erst verstecken, sondern einfach nur ins Gras oder Dickicht ducken und dabei auf ihre Tarnung verlassen.

Die meisten Jungtiere sind in den ersten Wochen ihres Lebens vollständig auf den Schutz ihrer Eltern angewiesen. Sportler und Spaziergänger abseits der Wege können Elterntiere und Nachwuchs empfindlich stören, ohne dies zu merken. Ähnlich verhält es sich bei freilaufenden Hunden. Wenn Elterntiere sich gestört fühlen und die Flucht antreten, bleiben die Jungtiere schutzlos zurück.

Flucht ist jedoch nicht bei allen Elterntieren eine typische Reaktion auf Störungen. Wildschweine etwa gehen zur Verteidigung über, wenn sie ihre Frischlinge in Gefahr wähnen. Und das kann für Mensch und Hund nicht nur bedrohlich sondern auch lebensgefährlich werden.