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In zahlreichen Kommunen in NRW gilt die Kastrationspflicht für Freigängerkatzen bereits und weitere Kommunen ziehen nach. In Köln und dem Rhein-Erft-Kreis wurde die Kastrationspflicht vor etwa einem Jahr eingeführt. Die Situation der freilebenden Straßenkatzen hat sich seither jedoch noch nicht erkennbar verbessert.

Die Katze ist der Deutschen liebstes Haustier. Über acht Millionen Katzen leben in deutschen Haushalten, in der Regel gut umsorgt. Anders sieht es bei ihren freilebenden Artgenossen aus. Schätzungen zu Folge fristen über zwei Millionen verwilderte Katzen auf Deutschlands Straßen ein elendiges Dasein: unversorgt, unterernährt, krank, verletzt kämpfen sie täglich ums Überleben.

In Köln geht man von über 40 000 Straßenkatzen aus und das nach Verabschiedung der Kastrationspflicht. Trotz einer groß angelegten Informationskampagne seitens der Stadt und intensive Aufklärung durch Tierärzte wird die Kastrationspflicht von vielen Katzenbesitzern leider ignoriert. Das Wort Kastration ist für viele negativ belegt, manch Halter sehen eine solche Operation als unzulässigen oder unnötigen Eingriff in die Natur der Tiere, andere scheuen mitunter nur die Kosten. Was auch immer die Beweggründe für eine Verweigerung der Kastration ist: Feststeht, dass jede nicht kastrierte Freigängerkatze dazu beiträgt, die Population und das Elend der Straßenkatzen zu vergrößern. Kastration ist die einzige Möglichkeit die unkontrollierte Fortpflanzung zu stoppen und das Katzenelend und die Verbreitung von Krankheiten einzudämmen.

Mit einer Kastration leistet man nicht nur einen allgemeinen Beitrag für den Tierschutz, sondern auch zum Wohl des eigenen Tieres. Denn dem natürlichen Sexual- und Fortpflanzungstrieb nicht nachkommen zu können, ist für nichtkastrierte Katzen und Kater quälend.

Die Phase der sogenannten Rolligkeit bei Katzen ist unter anderem vom Tageslicht abhängig. Bei weniger als acht Stunden Tageslicht tritt eine Ruhepause ein. Bei freilebenden Katzen gilt dies etwa von Oktober bis Dezember. Bei Wohnungskatzen kann bedingt durch das Kunstlicht die Ruhephase jedoch ausbleiben oder es gar zu einer „Dauerrolligkeit“ kommen. Dies ist für die Katze extrem belastend und gesundheits-gefährdend.

Bei Katern macht sich die Geschlechtsreife vor allem olfaktorische bemerkbar: ihr Urin riecht beißend und mit diesem markieren sie ihr Revier. Bei Wohnungskatern bedeutet dies Urin auf Böden und Einrichtungsgegenständen und eine Geruchsentwicklung, die sie nicht einfach wegwischen lässt. Können Kater ohne Freilauf ihren Fortpflanzungstrieb nicht ausleben, neigen sie zudem zu Aggressivität und Dominanzverhalten. Freigänger hingegen suchen draußen nach paarungswilligen Katzen, mitunter auch in größerer Entfernung. Damit setzen sie sich der Gefahr des Straßenverkehrs sowie der von Revier- und Konkurrenzkämpfen und der Ansteckung mit Krankheiten aus.

Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass die Lebenserwartung kastrierter Katzen deutlich höher liegt als die ihrer nichtkastrierten Artgenossen. Wer in Kommunen mit Kastrationspflicht nichtkastrierte streunende Katzen und Kater beobachtet, sollte nicht zögern, dies dem jeweiligen Veterinäramt zu melden. Denn wer sich gegen Kastration entscheidet, entscheidet sich gegen das Tierwohl.