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Wer mit seinem Haustier innerhalb der Europäischen Union verreisen will, benötigt seit 2004 einen Heimtierausweis. Wenn Sie eine Reise planen und bereits einen Heimtierausweis besitzen, ist dies jedoch kein Garant, dass Sie damit alle Bestimmungen erfüllen. Denn wer einen Heimtierausweis ausstellen darf und was dieser zwingend enthalten muss, hat sich im Laufe der Jahre geändert.

Warum sollten Sie einen gültigen Heimtierausweis besitzen?

Einen solchen Ausweis benötigen Sie nur, wenn Sie mit Ihrem Hund, Ihrer Katze oder Ihrem Frettchen innerhalb der Europäischen Union verreisen möchten. Jenseits von Reiseplänen ist der Besitz eines Heimtierausweises nicht nötig. Hamster, Kaninchen und Vögel sind von der Ausweispflicht ausgenommen. Sollten Sie bereits einen Heimtierausweis besitzen, lohnt es sich, diesen genau unter die Lupe zu nehmen. Entspricht er nicht den aktuell gültigen Anforderungen, laufen Sie bei einer Kontrolle Gefahr, dass Ihnen Ihr Tier abgenommen wird, in Quarantäne kommt oder auf Ihre Kosten zurück ins Heimatland verfrachtet wird. Ein Szenario, das sich wohl kein Tierhalter für sein Tier wünscht.

Während in früheren Jahren Heimtierausweise auch von Dienstleistungsunternehmen ausgestellt werden durften, haben seit dem 29.12.2014 nur autorisierte Tierärzte die Berechtigung dazu. Gemäß EU-Vorschrift muss ein Heimtierausweis zweisprachig ausgestellt sein. Der Ausweis muss eindeutig dem autorisierten Tierarzt und natürlich dem Tier zuzuordnen sein. Letzteres wird durch die Chipnummer des Mikrochips/Transponders sichergestellt. Es ist verpflichtend, die Ausweisseite, die die Angaben über den Chip enthält (Chipnummer, Datum der Implantation und Nennung der Stelle, an welcher der Chip eingesetzt wurde), zu laminieren.

Ebenfalls verpflichtend ist, dass der Ausweis alle vorgenommenen Impfungen enthält. Insofern kann der Heimtierausweis den nationalen Impfausweis ersetzen, da er die gleichen Angaben verlangt und national wie EU weit Gültigkeit hat. Wichtig ist, dass die Datumsangaben vollständig, Jahreszahlen vierstellig geschrieben sind und der Wirkungsbeginn und die Wirkungsdauer der Impfungen klar ersichtlich sind.

Darüber hinaus enthält der Ausweis weitere Angaben zum Tier (Name, Art, Geschlecht, Fellfarbe, Geburtsdatum, Rasse) und auch Angaben zum Halter, inklusive der Halteradresse. Bei einem Umzug sollten Sie dies im Tierausweis vermerken lassen.

Verfügt Ihr Tier bereits über einen Chip und alle notwendigen Impfungen (dies stellt den größten Kostenpunkt dar), haben Sie lediglich mit den Kosten für das Ausstellen des Heimtierausweises durch einen Tierarzt mit um die 10 Euro zu rechnen.

Neben dem Heimtierausweis sollten Sie auf Reisen mit Hund auch einen Nachweis über die Hundehaftpflichtversicherung im Gepäck haben sowie ggf. einen Auslandsschutz.