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Nichtartgerechte Shows mit exotischen Tieren in Urlaubsdomizilen, wie Hahnenkämpfe, Stierkämpfe oder Selfies mit Wildtierjungen… Die Formen von Tierquälerei und nichtartgerechter Haltung sind vielfältig. Und das nicht nur auf Reisen in fernen Ländern, sondern auch bei uns.

Das deutsche Tierschutzgesetz sieht drei Jahre Haft für Tierquälerei oder die Tötung eines Tieres vor. Wer ein Tier hält oder betreut, ist verpflichtet es artgerecht unter zu bringen, zu pflegen, zu ernähren und darf ihm weder Schmerzen noch Leid zufügen. Trotz Gesetzeslage und Strafandrohung ist Tierquälerei jedoch auch hier zu Lande keine Seltenheit.

Etliche Zirkusbetriebe, Freizeitparks und auch Zoos stehen in der Kritik und müssen sich den grundsätzlichen Vorwurf nichtartgerechter Tierhaltung gefallen lassen. Doch das Thema Tierquälerei ist nicht nur eines, das derlei Institutionen betrifft. Tierquälerei findet auch im Kleinen und unter Umständen in unserer unmittelbaren Nachbarschaft statt. Nicht immer vorsätzlich, sondern vielfach auch auf Grund von Unkenntnis oder Fahrlässigkeit.

Beim Auslegen von Giftködern, Ködern mit Scherben oder sonstigem tätlichen Vorgehen gegen Tiere ist der Fall klar. Hier handelt es sich eindeutig um vorsätzliche Tiermisshandlung, um Straftaten, die angezeigt gehören. Für liebevolle Tierhalter absolut unverständlich. Psychologen erklären derartiges Verhalten u. a. mit unbewussten Machtphantasien. Die Täter leben demnach etwas aus, das sie im Alltag unter ihren Mitmenschen nicht ausdrücken können und sich daher an Tieren vergreifen. Nicht selten steht Tiermissbrauch auch als Symptom für eine tiefgreifende mentale Störung. Es gibt Studien, die zu dem Ergebnis kommen, dass Menschen, die eine Gewalttat an einem Tier ausüben, es dabei nicht belassen, es folgen weitere – mitunter auch an Mitmenschen.

Viel zu oft geschehen Tiermisshandlungen darüber hinaus jedoch nicht vorsätzlich, sondern auf Grund von Unwissenheit oder Fahrlässigkeit. So kann es etwa tödlich sein, Tiere an heißen Tagen ohne ausreichend Wasser zurückzulassen, einer zu langen Wartezeit im geschlossenen Wagen auszusetzen oder dauerhaft oder massiv mit nicht artgerechtem Futter zu versorgen.

Ob mutmaßlich oder unbedacht. Das Ergebnis ist leider oftmals dasselbe. Für Tierhalter sollte es daher eine absolute Selbstverständlichkeit sein, sich mit dem Begriff artgerecht in Bezug auf das eigene Tier ernsthaft und intensiv auseinander zu setzen.

Werden Sie Zeuge von offensichtlichen Misshandlungen oder auch jedweder Form von nicht artgerechter Unterbringung, Pflege, Fürsorge und Fütterung sollten Sie dies ansprechen und ggf. melden, damit dem nachgegangen werden kann. Wenn Sie glauben, dass sich ein Tier in einer lebensbedrohlichen Situation befindet, zögern Sie nicht und wenden Sie sich im Zweifelsfall an die Polizei.