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Das Corona-Virus bestimmt seit Wochen unser Leben, schränkt unseren Alltag massiv ein und sorgt für Unsicherheit. Was aktuell erlaubt ist, ist in Teilen auf Bundesebene geregelt und gilt damit für Gesamt Deutschland, darüber hinaus gelten in einigen Bundesländern und Kommunen jedoch weiterreichende Maßnahmen. So herrscht in Bayern etwa eine Ausgangssperre, die grade bis zum 19. April verlängert wurde. In Jena soll es ab dem 6. April verpflichtend sein, einen Mundschutz im öffentlichen Nahverkehr sowie in Gebäuden mit Publikumsverkehr zu tragen.

Angesichts der unterschiedlichen Regelungen herrscht bei vielen Verunsicherung, was vor der eigenen Haustür noch rechtens ist und was unter Umständen bereits strafbar. Denn die Sanktionen bei Verstößen gegen die Auflagen zur Eindämmung des Corona-Virus reichen von Bußgeldern in empfindlicher Höhe bis hin zu Haftstrafen. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte sich regelmäßig über offizielle Stellen informieren, wie etwa die Internetseite der jeweiligen Stadt sowie die des jeweiligen Bundeslandes.

Spaziergänge und Gassigänge sind noch uneingeschränkt möglich

Nach wie vor erlaubt – und dies gilt bundesweit – sind Sparziergänge mit dem Hund. Auch an der frischen Luft gilt es natürlich Abstand zu Mitmenschen zu halten. Was gerade in Großstädten mit begrenzten Grünflächen mitunter eine Herausforderung darstellt. Dem eigenen Tier darf und kann man hingegen nach wie vor bedenkenlos nahe kommen – unter Berücksichtigung der üblichen Hygieneregeln im Umgang mit Tieren. Angesichts der verordneten Distanz zu Mitmenschen wird ein Haustier zu einem besonders wichtigen Begleiter.

Tierarztpraxen und Tierkliniken nach wie vor geöffnet

Welche Geschäfte, Betriebe, Dienstleister und Praxen haben noch geöffnet? Auch hier gibt es Irritationen, da es über die bundesweiten Regelungen hinaus in einigen Bundesländern und Kommunen Abweichungen gibt. Bundesweit gilt zum jetzigen Zeitpunkt, dass Tierarztpraxen und Tierkliniken geöffnet haben. Der Bundesverband praktizierender Tierärzte weist jedoch daraufhin, dass Tierbesitzer zunächst telefonisch die Symptome des Tieres schildern und ihren Besuch abklären sollten. Darüber hinaus gelten in den Praxen aktuell besondere Verhaltensregeln. So ist der Besuch etwa jeweils nur einer Person mit Tier gestattet, nach Möglichkeit sollte es sich dabei nicht um eine ältere Person oder ein Kind handeln. Menschen, die Krankheitssymptome wie Husten oder Schnupfen zeigen, kann der Zugang zur Praxis verwehrt werden. Zudem gilt, wie derzeit überall, Abstand halten. Gewartet wird am besten nicht im Wartezimmer, sondern an der frischen Luft. Fragen Sie am Telefon vorab ggf. nach weiteren Regeln und Maßnahmen in der Praxis Ihres Vertrauens.

Wir von Hilfe für Tiere sind für Sie da

Wenn Sie und Ihr Tier Unterstützung brauchen, wenn Sie nicht selbst zum Tierarzt mit Ihrem Tier können… wir von Hilfe für Tiere sind auch und gerade in Zeiten von Corona für Sie und Ihr Tier da! Unser Tiernotdienst ist, wie gewohnt, uneingeschränkt rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Dass wir bei unseren Einsätzen die aktuellen Maßgaben zu Hygiene, Distanz und Sicherheit berücksichtigen ist eine Selbstverständlichkeit.

Bleiben Sei gesund!

Ihr Team von Hilfe für Tiere