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Als erste Millionenstadt führt Köln nun die Katzenkastrationspflicht ein. Die Verordnung zum Schutz von Katzen umfasst eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen und tritt morgen, am 4. April 2018, in Kraft. Hilfe für Tiere e. V.  setzt sich bereits seit vielen Jahren aktiv für die Kastrations- und Registrierungspflicht von Freigängerkatzen zur Eindämmung des Leids der Tiere und der Überpopulation ein.

Die Notwendigkeit dieser Maßnahme wird von Tierschutzorganisationen und Tierschützern bundesweit geteilt.  Eine bundesweite Regelung hierzu gibt es jedoch leider nicht. Entsprechende Pflichten einzuführen, wurde von Bundesebene an die Länder abgegeben, die es  –  wiederum nicht einheitlich sonder nur einige – an die Kommunen weitergereicht haben.  In NRW ist es Sache der Kommunen, Verordnungen zum Schutz freilebender und freilaufender Katzen einzuführen.  Die Anzahl an hiesigen Kommunen, die seither auf dieser Basis eine tierfreundliche Kennzeichnungs-und Kastrationspflicht durchgesetzt hat, ist jedoch noch immer überschaubar. Wir hoffen, dass die Kölner Verordnung weitere Kommunen mitreißt.

In unserer Heimatstadt Dinslaken besteht bereits seit November 2015 eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für alle Katzen aus Privathaushalten, die Freigang haben. So sehr wir dies begrüßen: Problematisch ist hier wie allen Ortes leider die Kontrollierbarkeit. Anders als Hunde müssen Katzen nicht gemeldet werden.  Mit anderen Worten, es gibt keinerlei Erfassung, wer wie viele Katzen hält. Wie kann man da sicher stellen, dass zumindest alle freilaufenden Katzen registriert werden? Wer soll dies wie kontrollieren?

Um diese Fragen lösen zu können, fehlen den meisten Kommunen schlicht Personal und Mittel. Wenn überhaupt Kontrollen erfolgen, dann gezielt auf Grund von Hinweisen durch die Bevölkerung.  In solchen Fällen muss der Halter dann nachweisen, dass seine freilaufende Katze kastriert und gechipt ist. Auf Grund der fehlenden generellen Registrierungspflicht kann es mitunter jedoch schwierig sein, den Halter überhaupt aus – und dingfestzumachen.  Meist haben Halter nicht mehr zu fürchten als eine Aufforderung, die Kastration nachzuholen.  Erst bei wiederholten Verstößen wird ein Bußgeld erhoben.

Vor diesen Hintergrund erscheint die Kastrationspflicht für Katzen leider beinahe eher wie ein Appell, als eine gesetzliche Regelung, die bei Verstoß tatsächlich unangenehme Konsequenzen nach sich zieht. Ungeachtet der Möglichkeiten zur Kontrolle leistet dennoch jede Kommune, die eine solche Pflicht verhängt einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Tiere. Schon allein dadurch, dass das Thema Katzenkastration so immer wieder und vermehrt in die Öffentlichkeit gerät und so mehr und mehr verantwortungsbewusste Katzenbesitzer erreicht.

Denn auch ohne eine Kastrationspflicht und vermeintlich oder tatsächlich drohende Sanktionen gibt es einfach gute Gründe, seine Katzen kastrieren zu lassen, ganz gleich ob es sich um Freigänger- oder reine Hauskatzen handelt.  Wir appellieren daher an alle Katzenbesitzer ungeachtet der jeweiligen kommunalen Verordnung:  Lassen Sie Ihre Tiere kastrieren. Generell haben kastrierte Katzen eine höhere Lebenserwartung und legen weniger unangenehme Verhaltensweisen an den Tag, wie etwa das Markieren des Reviers durch Urin. Freilaufende Katzen sind weniger Gefahren ausgesetzt, denn Anlass für tagelanges Streunen und Revierkämpfe ist der Fortpflanzungstrieb.

Vor allem aber tragen Sie damit dazu bei eine Entwicklung aufzuhalten, die immer mehr voranschreitet und Leid beschert: die unkontrollierte Vermehrung von freilebenden mit auch freigehenden Katzen und die damit verbundene Überpopulation.  Die meisten freilebende Katzen – ausgesetzte, entlaufene oder im Freien geborene Tiere – sind verwahrlost, krank und in einem schlechten Allgemeinzustand. In Köln liegt die Anzahl freilebender Katzen bei rund 20.000, Tendenz steigend.  Kastration trägt dazu bei, dass sich die Anzahl in Elend lebender Katzen langfristig verringert.