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Kosmetik und Tierversuche |
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Über fünf Milliarden Kosmetikprodukte werden jedes Jahr allein in Europa verkauft. Der Begriff „Kosmetik“ bezeichnet ein großes Spektrum an Produkten:
* Seifen, Bade- und Duschprodukte * Haarpflegeprodukte * Rasierprodukte * Zahnpasta und Mundwasser * Deodorants * Parfums * Make-up * Gesichtsmasken, Feuchtigkeitscremes und Hand-/Körpercremes * Sonnencreme und Anti-Faltencremes
Alle Substanzen in diesen Produkten werden auf schädigende Wirkung auf den Menschen und die Umwelt getestet. Diese Tests werden häufig an lebenden Tieren durchgeführt – etwa an Mäusen, Ratten, Meerschweinchen oder Kaninchen. An ihnen wird ausprobiert, ob eine Substanz z.B. krebserregend ist, Allergien auslöst oder geburtsschädigend wirkt.
Die Kosmetikindustrie verwendet mehrere tausend bereits getestete Inhaltsstoffe, doch die Branche entwickelt auch laufend „neue und bessere“ Produkte. Das bedeutet, dass immer wieder neue Tiere benutzt werden, um neue Substanzen zu testen. Anzahl der Versuchstiere für die Kosmetik (EU)
Allein in der EU wurden im Jahr 2005 über 5.000 Tiere für Versuche mit Kosmetik- und Toilettenartikeln missbraucht (siehe Tabelle). Bezogen auf die Gesamtzahl der Tierversuche in der EU ist dies nur ein sehr geringer Teil (weniger als 1%), doch die Zahl der Kosmetik-Tierversuche ist gestiegen, seit 2002 um 50 Prozent. (Foto: BUAV)
Frankreich und Spanien weisen in ihrem Tierversuchsrapport Versuche für kosmetische Produkte aus, wobei Frankreich mit Abstand den Großteil an solchen Tierversuchen durchführt.
Tabelle: Anzahl der Tierversuche für Kosmetik- und Toilettenartikel in der EU im Jahr 2005 Kennzeichnung von Kosmetika
Tierversuchsfreie Kosmetikprodukte:
* Das Produkte und all seine Inhaltsstoffe dürfen nicht an Tieren getestet worden sein.
* Das Kosmetikunternehmen darf keinerlei Tierversuche durchführen, veranlassen, unterstützen oder finanzieren. Das gilt auch für Vertragspartner sowie sämtliche Stufen der Produktentwicklung, -herstellung und -vermarktung.
* Eine Positivliste für tierleidfreie Kosmetik ist z.B. der HCS (Humane Cosmetics Standard), entstanden aus einer Kooperation internationaler Tierschutzorganisationen.
Vorsicht! Viele Kosmetikfirmen kennzeichnen ihre Produkte mit irreführenden Aussagen, wie
* „Gegen Tierversuche“ – keine Garantie, dass dieses Produkt oder dessen Inhaltsstoffe nicht an Tieren getestet wurden.
* „Dieses Produkt wurde nicht an Tieren getestet/nicht im Tierversuch getestet“ –einzelne Inhaltsstoffe dieses Produktes könnten dennoch an Tieren getestet worden sein.
* „Unser Unternehmen macht keine Tierversuche“ – Vertragspartner (z.B. Zulieferer oder Tochterfirmen) könnten eventuell Tierversuche durchführen, ggf. sogar im Auftrag des Unternehmens.
* „Unser Unternehmen verwendet keine Inhaltsstoffe, welche in den letzten fünf oder zehn Jahren an Tieren getestet wurden“ – ohne fixes Datum/Jahreszahl besteht keine Garantie, dass das Unternehmen nicht weiterhin auf Inhaltsstoffe zurückgreift, die an Tieren getestet wurden. Es gilt lediglich die jeweilige (hier fünf- bzw. zehnjährige) Wartefrist, die zumeist mit dem Zeitraum der Produktentwicklung zusammenfällt.
* „Enthält keine tierischen Inhaltsstoffe“ oder „ Enthält natürliche Inhaltsstoffe“ – gibt keine Auskunft über das Testverfahren für das Produkt oder dessen Inhaltsstoffe.
Rechtslage in der EU
Einige EU-Staaten (z.B. Deutschland, Großbritannien und die Niederlande) haben Tierversuche für Kosmetik bereits verboten, erlauben jedoch weiterhin den Verkauf von „Tierversuchs-Kosmetika“.
Für die Europäische Union enthält die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2003 (2003/15/EC) wichtige Verbesserungen, um Kosmetik-Tierversuche schrittweise einzustellen:
* ein Verbot von Kosmetik-Tierversuchen innerhalb der EU;
* das Auslaufen von Tierversuchen für kosmetische Inhaltsstoffe innerhalb der EU bis zum 11. März 2009;
* ein Verkaufsverbot von Kosmetik in der EU ab 11. März 2009 für Produkte und Inhaltsstoffe, die an Tieren getestet wurden. Für einige Tests gilt jedoch eine längere Frist (bis 11. März 2013), da es für sie zum Zeitpunkt der Richtlinie noch keine validierten Alternativmethoden gab.
Diese Reformen sind weitreichend, insbesondere das Verkaufsverbot, denn als Handelspartner der EU sind auch andere Länder betroffen. Das Verbot könnte Tierleid also auch außerhalb der EU verhindern. Allerdings lässt die Richtlinie auch Schlupflöcher:
* Einige Kosmetik-Tests für den EU-Markt sind bis zum Jahr 2013 erlaubt, und wenn zwei Jahre vor dem Verbot keine anerkannte Alternativen existieren, wird diese Frist möglicherweise sogar noch verlängert.
* Die Richtlinie enthält Ausnahmen: So können unter bestimmten Voraussetzungen Tierversuche durchgeführt werden, z.B. bei ernsthaften Bedenken bezüglich der Sicherheit eines bereits weit verbreiteten Kosmetik-Inhaltsstoffes, der nicht durch Alternativen ersetzt werden kann.
* Nicht-EU Länder, die Tierversuchs-Kosmetikstoffe in die EU exportieren, werden versuchen, das Verbot mit den Freihandelsgesetzen der Welthandelsorganisation anzufechten.
Was Sie tun können * Meiden Sie Kosmetika, die an Tieren getestet wurden (auch deren Inhaltsstoffe) und ermutigen Sie Freunde und Verwandte dazu – achten Sie auf das HCS-Logo (springender Hase).
* Schreiben Sie Kosmetikfirmen und fragen Sie nach deren Grundsätzen zum Thema Tierversuche.
* Bitten Sie Kosmetikfirmen, sich beim Humane Cosmetics Standard (HCS) einzutragen.
* Machen Sie Ihre lokale Presse auf das Tierleid durch Kosmetik-Tierversuche aufmerksam und bitten Sie um Berichterstattung.
* Unterstützen Sie die Arbeit von Hilfe für Tiere e.V durch Ihre Spende – wir setzen uns dafür ein, dass Tierversuche beendet werden.
Quellen
* Directive 2003/15/EC of 27 February 2003 amending Council Directive 76/768/EEC on the approximation of the laws of the Member States relating to cosmetic products * Council Directive 76/768/EEC of 27 July 1976 on the approximation of the laws of the Member States relating to cosmetic products * European Commission (2007) Fifth Report on the Statistics on the Number of Animals used for Experimental and other Scientific Purposes in the Member States of the European Union.
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