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Hier leben mehr Kühe als Menschen! Ein Eindruck, der mancherorts nicht von ungefähr kommt. Schließlich ist die Anzahl der Nutztiere in Deutschland immens und übersteigt die der Bevölkerung bei weitem: mehr als 12 Millionen Rinder, 27 Millionen Schweine, 160 Millionen Hühner… Das Gros der Nutztiere fristet jedoch – weitestgehend ungesehen – ein Dasein in sogenannten Megaställen.

Eben jene hat nun das Bundesumweltministerium im Visier. Denn neben der Tatsache, dass Massentierhaltung alles andere als artgerecht ist, stellen Massenzuchtanlagen auch eine Umweltbelastung dar. Die vorbeugend verabreichten Antibiotika gelangen in Nahrung und Trinkwasser, es entstehen u. a. Ammoniak, Feinstaub, Methan. Hinzu kommt der beträchtliche Bedarf an Futter, dessen Anbau enorme Flächen in Anspruch nimmt und weitere Umwelteinschnitte nach sich zieht.

Während das Tierwohl und die artgerechte Haltung keine klassischen Themen einer Ministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sind, sind es die Folgen der Massentierhaltung für die Umwelt sehr wohl. Und genau hier hat  Bundesumweltministerin Barbra Hendricks nun die Hebel angesetzt: Baurecht, Umwelt-, Immissions- und Grundwasserschutz.

Immer mehr Bürger sprechen sich gegen die Massentierhaltung aus. Ihnen und den jeweiligen Kommunen will Hendricks nun zu mehr Mitspracherecht verhelfen, ehe ein Megastall gebaut wird.

Die Definition Massentierhaltung und Megastall differiert je nach Gattung. Bei Masthähnchen ist etwa ab 30 000, bei Rindern ab 600 Tieren von Megaställen die Rede. Auflagen für derart große Betriebe gibt es bereits. Problematisch ist unter anderem jedoch, dass es möglich ist, diese zu unterwandern, indem sich ein faktisch großer Stall, auf dem Papier in mehrere kleinere splittet.

Hendricks will dies unterbinden und Kommunen bessere Steuerungsmöglichkeiten und Anwohnern mehr Beteiligungsrechte einräumen. So sollen künftig Ställe ab einer gewissen Größe nur noch gebaut werden dürfen, wenn sie ein bauplanungsrechtliches Verfahren mit Beteiligung der Bürger und Lenkungsmöglichkeiten der Kommunen durchlaufen haben. Der Gesetzesentwurf liegt vor. Wann, ob oder in wie fern er Anwendung findet, bleibt jedoch abzuwarten.