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Katzenkastration

Liebe Katzenfreund, liebe Katzenfreundin!

Sie haben sich entschlossen, Ihr Tier oder Ihre Tiere kastrieren zu lassen. Dies begrüßen wir außerordentlich, wird jedoch damit das Elend der Folgen unkontrollierter Katzenvermehrung gelindert, abgesehen davon, dass nach erfolgten Eingriff die Haltung von Katzen wesentlich unproblematischer ist.

Allerdings sind die Kastrationskosten, insbesondere bei weiblichen Tieren, durch die neue Gebührenverordnung für Tierärzte aus dem Jahr 1999 recht hoch.

In §4.1 dieser Regelung wird aber gesagt:

….eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze ist im begründeten Einzelfall vor Erbringung der Leistung des Tierarztes in einem Schriftstück zu vereinbaren. Der Tierarzt hat dem Zahlungspflichtigen ein Doppel der von ihm und dem Zahlungspflichtigen unterschreiben Vereinbarung auszuhändigen.

Ob bei Ihnen solch ein begründeter Einzelfall vorliegt, ist eine Ermessenssache. Nach unserem Verständnis könnte dies der Fall sein, wenn Sie Sozialhilfeempfänger sind oder überhaupt ein geringes Einkommen haben. Aber auch wenn das zu behandelte Tier Ihnen gar nicht gehört, sondern frei lebt. Oder wenn Sie mehrere Tiere kastrieren lassen möchten.

 

Katzenkinder

Deshalb empfehlen wir folgende Vorgehensweise:

Klären Sie mit dem Tierarzt Ihres Vertrauen die Gesamtkosten für eine Kastration ab. Lassen Sie sich gegebenenfalls einen geringen Betrag als den einfachen Gebührensatz schriftlich zusagen.

Fragen Sie erst danach, ob dieser Tierarzt auch einen oder mehrere Gutscheine über eine Kostenbeteiligung des Tierschutzvereines in Zahlung nimmt.

Wenden Sie sich dann an unseren Tierschutzverein wegen eines oder mehrerer Gutscheine und vereinbaren Sie mit dem Tierarzt einen Termin für den Eingriff.

Unseren Gutschein zur Katzenkastration können Sie sich hier herunterladen.